Zur Arbeit in staubigen Bereichen
Die
Atemschutzmaske FFP1 NR D "X-plore 1310" - Dräger® schützt Sie gegen ungiftige Partikel auf der Basis von Wasser und Öl. Die Niedrigste der drei FFP-Klassen hat eine maximale Gesamtleckage (Undichtigkeit) von 22% und filtert mindestens 80% der Schadstoffe aus der Luft. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) darf um maximal das 4-fache überschritten werden, sodass die Maske für den Arbeitsbereich noch zulässig ist. Die Atemschutzmaske FFP1 NR D findet vor allem im Baugewerbe und in der Lebensmittelindustrie Anwendung.
Besonderheiten
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Schutz vor ungiftigen Partikeln auf Wasser- und Ölbasis
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Maximale Gesamtleckage (Undichtigkeit) von 22%
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Filtert mindestens 80% der Schadstoffe aus der Luft
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Arbeitsplatzgrenzwert um maximal das 4-fache überschreitbar
Spezifikationen
Normen:
Verpackungseinheiten
NR
Das Kürzel NR steht für „non-reusable", sprich übersetzt nicht wiederverwendbar. Das heißt, dass die Maske nach der Verwendung entsorgt werden muss, da Sie nicht mehr denselben Schutz bei Wiederverwendung bietet.
D
Die Abkürzung D steht für „Dolomitstaubprüfung bestanden". Durch diese zusätzliche Zertifizierung kann die Maske über einen längeren Zeitraum mit geringerem Atemwiederstand verwendet werden.